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Briefmarkenkapselgeld wurde in Zeiten großer Münzknappheit
ausgegeben, vor allem nach dem Ersten Weltkrieg. Da das damalige
Strafgesetzbuch nur die Nachahmung und Fälschung von Reichsgeld verbot,
war die Ausgabe von Kapselgeld legal, da die eingelegte Briefmarke ein
gesetzliches Zahlungsmittel war. Es kann auch davon ausgegangen werden,
dass dieses Kapselgeld in erster Linie für Werbezwecke herausgegeben
wurde. |